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Allgemeine Geschäftbedingungen der Firma Schmetterling Reisen Poser, Hollfeld

§ 1 Geltung der allgemeinen Geschäftsdingungen der Fa. Schmetterling Reisen

I. Vertragsabschluß/Einbeziehung der allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. a) Für alle Angebote, Vertragsvereinbarungen, Auftragserteilungen und Vertragsvermittlungen unseres Hauses gelten unsere allgemeinen Vertragsbedingungen (Geschäftbedingungen), die in unseren Geschäftsräumen ausliegen und die jedem Angebot, jeder Vertragsvereinbarung und Vertragsvermittlung beigefügt werden. Sollten in einem Ausnahmefall unsere allgemeinen Vertragsbedingungen bei Vertragsschluß nicht beigefügt sein, ist das Fehlen der allgemeinen Vertragsbedingungen unmittelbar gegenüber unserem Haus zu rügen. In diesem Fall erhält der Kunde sofort ein Exemplar der allgemeinen Vertragsbedingungen. Soweit wir für die vertragliche Leistung insgesamt oder teilweise nicht als Veranstalter tätig werden, können neben unseren allgemeinen Vertragsbedingungen zudem auch die allgemeinen Vertragsbedingungen des jeweiligen Veranstalters Gegenstand der Vertragsvereinbarung sein.
b) Unsere allgemeinen Vertragsbedingungen gelten als Vertragsbestandteil, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist oder der Kunde unmittelbar im Rahmen der Auftragserteilung der Einbeziehung der allgemeinen Vertragsbedingungen widerspricht.
c) Abweichende Vereinbarungen, Abreden und Zusicherungen jeder Art bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
d) Entgegenstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
2. a) Angebote des Reiseveranstalters oder unseres Hauses gegenüber dem Kunden sind unverbindlich und stellen lediglich eine Aufforderung an den Kunden dar, selbst ein Angebot gegenüber unserem Haus bzw. dem Reiseveranstalter zu unterbreiten.
b) Die Annahme des Angebotes des Kunden muß durch uns oder den Reiseveranstalter erklärt werden. Der Inhalt der vertraglichen Vereinbarung wird durch uns oder den Reiseveranstalter schriftlich in Form einer Reisebestätigung fixiert.
c) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von der vertraglichen Vereinbarung ab, so hat der Kunde der Reisebestätigung unverzüglich zu widersprechen.
3. Gibt der Kunde für sich und/oder für einen Dritten ein Angebot zum Abschluß eines Reisevertrages oder eines sonstigen Vertrages ab, so versichert er für den Vertragsabschluß und damit auch für die Entgegennahme der Annahme des Vertrages vertretungsbefugt zu sein.

§ 2 Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltung der allgemeinen Vertragsbedingungen
Die nachfolgenden allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für alle mit uns als Reiseveranstalter oder über uns als (Reise-) Vermittler abgeschlossenen Verträge.
II. Zurückbehaltungsrecht/Aufrechnung Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes und die Aufrechnung mit Gegenforderungen durch unseren Kunden ist ausgeschlossen, sofern es sich bei der Forderung des Kunden nicht um eine gegen uns rechtskräftig festgestellte oder von uns ausdrücklich anerkannte Forderung handelt.
III. Zahlungsbedingungen
1. Mit Vertragsabschluß wird zwischen uns und dem Vertragspartner die Fälligkeit des Reisepreises vereinbart. Unmittelbar mit Abschluß des Vertrages wird eine Anzahlung von 10 % des Reisepreises, maximal jedoch € 260,00 pro Reiseteilnehmer zur Zahlung fällig. Nach Leistung der Anzahlung erhält der Kunde einen Sicherungsschein für seine Reise, sofern ein Sicherungsschein für die Reise gesetzlich vorgeschrieben ist. Der verbleibende Reisepreis wird dann zu dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt zur Zahlung fällig.
2. Bis zur vollständigen Bezahlung des vertraglich vereinbarten Reisepreises sind wir berechtigt, die gesamten Reiseunterlagen (Flugtickets, Hotelreservierungen, Transferbestätigungen, etc.) zurückzuhalten. Der Kunde ist mit der Zahlung des Reisepreises nach Übersendung des Sicherungsscheines zur Vorleistung verpflichtet.
3. Bei Überschreitung des vertraglich vereinbarten Fälligkeitsdatums sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der deutschen Bundesbank, ab 01.01.2002 des entsprechenden Zinssatzes der europäischen Zentralbank, mindestens jedoch 6 % Zinsen p. a. zu verlangen.
4. Stellt sich nach Vertragsschluß heraus, daß der Kunde bereits die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, Antrag auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gegen ihn gestellt wurde, er für sich oder ein Dritter gegen ihn Insolvenzantrag gestellt hat, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

IV. Umbuchungskosten Werden auf Wunsch des Kunden nach Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der beteiligten Personen (sei es auch nur in Form von Namensänderungen oder von persönlichen Angaben) vorgenommen (Umbuchung) sind wir berechtigt, die uns durch die Umbuchung entstandenen Kosten zuzüglich einem eigenen Verwaltungsaufschlag von 20 % dieser Verwaltungskosten unter Vorlage des entsprechenden Umbuchungskostenbeleges zu berechnen. Ohne Nachweis der uns entstandenen Umbuchungskosten sind wir berechtigt, für jede Umbuchung pauschal 30,00 EUR Umbuchungskosten pro Person zu verlangen.

V. Vorzeitige Beendigung der Reise/Nichtinanspruchnahme von Leistungen:
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen in Folge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt, oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Ein unmittelbarer Erstattungsanspruch gegen uns steht dem Kunden erst dann zu, wenn wir die Erstattung von den jeweiligen Leistungsträgern erhalten haben. Wir sind verpflichtet, dem Kunden die Erstattung unmittelbar nach Eingang bei uns zur Kenntnis zu geben. Von diesem Erstattungsanspruch sind wir berechtigt, einen pauschalen Abzug in Höhe von 30,00 EUR pro Buchungsvorgang vorzunehmen. Der Kunde selbst hat bevor uns eine Erstattung zugeflossen ist lediglich Anspruch auf Abtretung der Erstattungsansprüche des Reiseveranstalters gegenüber den einzelnen Leistungsträgern bzw. unseres Anspruches gegen den Reiseveranstalter.

VI. Rücktritt/Kündigung durch uns:
1. Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten:
a) bis 2 Wochen vor Reiseantritt, bei Nichterreichung einer ausgeschriebenen oder behördlichen festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung (Prospekt bzw. Reisebestätigung) für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall sind wir verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Kenntnis vom Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurückbezahlt.
b) bis 4 Wochen vor Reiseantritt, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den Reiseveranstalter deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, daß die dem Reiseveranstalter im Fall der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht steht dem Reiseveranstalter in diesem Fall nur dann zu, wenn er die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat. In diesem Fall erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
2. Die Kündigungsmöglichkeit für den Reiseveranstalter als auch für den Kunden nach § 651 j) Abs. 1 BGB bleibt unberührt.

§ 3 poserbus Hollfeld als Reiseveranstalter

I. Leistungsbeschreibungen
1. Unsere Leistungsbeschreibung ergibt sich aus unserem Prospekt bzw. unserem Angebot und der Reisebestätigung. Weitergehende Leistungen sind von uns nicht geschuldet. Der Prospekt / bzw. das Angebot gibt grundsätzlich unsere Reiseleistung zum Zeitpunkt des Erscheinens des Prospektes wieder. Werden uns nach Erscheinen des Prospektes bzw. der Übergabe des Angebotes an den Kunden und vor Beginn der Reise Änderungen der Reiseleistung im Hinblick zu den Prospektangaben bekannt, sind wir verpflichtet, diese dem Kunden unverzüglich vor Beginn der Reise mitzuteilen.
2. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluß notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen die Gesamtleistung der gebuchten Reise nicht wesentlich beeinträchtigen. Es bleibt uns vorbehalten, den Ablauf der Reise zu verändern, sofern hierdurch die Gesamtheit der zu erbringenden Reiseleistung nicht beeinträchtigt wird.
3. Bei allen Fällen höherer Gewalt, insbesondere Krieg, Naturkatastrophen und behördlichen Anordnungen, die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Reisevertrages noch nicht gegeben waren, sind wir berechtigt, einzelne Reiseleistungen entfallen bzw. durch gleichwertige Leistungen zu ersetzen, soweit eine derartige Änderung sachdienlich ist. Sollten wir hierdurch Aufwendungen ersparen, wird diese ersparte Aufwendung dem Kunden vergütet.
4. Wir sind berechtigt, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- und Flughafengebühren oder bei einer Änderung der für die Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluß und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Sofern der Kunde der Auffassung ist, daß die von uns vorgenommene Preisanpassung dem Preis Erhöhungen, die ursächlich für die Preisanpassung waren, außer Verhältnis stehen, so trägt er hierfür die Beweislast. In diesem Fall sind wir berechtigt, dem Kunden die in Ziffer IV. vereinbarten Stornierungskosten aufzuerlegen.
5. Für den Fall einer Preisanpassung gemäß Ziffer 4. sind wir verpflichtet, dem Kunden spätestens innerhalb von 21 Tagen nach Kenntnis der Preisänderungen, die zu einer Preisanpassung führen, in Kenntnis zu setzen. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung gegenüber uns geltend zu machen.
II. Rücktritt vom Reisevertrag/Umbuchung/Ersatzpersonen:
1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. Der Kunde trägt den Nachweis für den wirksam erklärten Rücktritt.
2. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, so verlieren wir den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Wir sind jedoch berechtigt, eine angemessene Entschädigung für den Rücktritt vom Reisevertrag zu verlangen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von uns ersparten Aufwendungen sowie dessen, was er durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistung erwerben kann.
3. Wir sind jedoch auch berechtigt, abweichend von 2. einen pauschalierten Prozentsatz des Reisepreises als Stornierungskosten wie folgt zu verlangen:
bis 30 Tage vor Reiseantritt 15 % vom Reisepreis, mindestens EUR 30,00
vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 20 % vom Reisepreis
vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 30 % vom Reisepreis
vom 14. bis 08. Tag vor Reiseantritt 50 % vom Reisepreis
ab 07. Tag vor Reiseantritt 75 % vom Reisepreis
Nichtantritt der Reise 100 % vom Reisepreis
Dem Reisenden bliebt in diesem Fall nachgelassen, uns nachzuweisen, daß die uns durch die Stornierung entstandenen Kosten tatsächlich geringer sind als die vorstehenden pauschalierten Stornierungskosten.
4. Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, daß statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Wir können dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Kunde uns als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Wir sind berechtigt, Mehrkosten für den Eintritt eines Dritten in den Reisevertrag detailliert unter Nachweis geltend zu machen. Ferner sind wir berechtigt, diese Mehrkosten pauschaliert mit 5 % des Reisepreises, mindestens jedoch von 30,00 EUR, geltend zu machen.
III. Gewährleistung/Abhilfe:
Dem Kunden stehenden die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zu. Der Kunde ist verpflichtet, Mängel dem Reiseveranstalter gegenüber anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Reiseveranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, daß er eine gleichwertige Ersatzleistung innerhalb zumutbarer Zeit erbringt. Auf die Ausschlußfrist des § 651 Abs. 1 BGB wird hingewiesen.
IV. Beschränkung der Haftung:
1. Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, - gleich aus welchem Rechtsgrund - die nicht Körperschäden sind, ist auf den 3-fachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit der Reiseveranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
2. Für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Reiseveranstalter aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Reiseveranstalter bei Personenschäden bis 75.000,00 EUR je Kunde und Reise. Die Haftungsbeschränkung für Sachschäden beträgt je Kunde und Reise 4.000,00 EUR. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluß einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen.
3. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die in der Reiseausschreibung auch ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet oder vom Kunden während der Reise gebucht bzw. gegenüber Dritten in Auftrag gegeben werden. Insofern muß sich der Kunde unmittelbar an den jeweiligen Leistungsträger halten.
4. Ein Schadensersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, für die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder unter bestimmten Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
5. Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit dem internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und Montrealer Vereinbarung (nur die Flüge nach USA und Kanada). Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen und Gepäck. Sofern der Reiseveranstalter in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet er nach den für diese geltenden Bestimmungen.
6. Kommt dem Reiseveranstalter bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschiffahrtsgesetzes.
7. Die Beförderung erfolgt aufgrund Lage der Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens, die auf Wunsch des Reisenden diese vom Reiseveranstalter zugänglich übermittelt werden. Insofern gelten neben den Bedingungen des Reiseveranstalters diejenigen des Beförderungsunternehmens. Für die Luftbeförderung gelten neben den vorstehenden Bedingungen, den Bedingungen des Reiseveranstalters und des Beförderungsunternehmens die Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes bzw. dem internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara, dem Zusatzabkommen für Flüge von und nach den USA und Kanada sowie weitere gesetzliche Bestimmungen. Das Warschauer Abkommen und die Zusatzabkommen für den USA- und Kanadaverkehr beschränken in der Regel die Haftung des Luftfahrtführers für den Tod oder Körperverletzung sowie für Verlust und Beschädigung von Gepäck. Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschiffahrtsgesetzes.
8. Mit Reisen in Reisegebieten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind zum Teil Gefahren verbunden, die es in der Bundesrepublik Deutschland nicht gibt, die vom Reisenden selbstverantwortlich in Kauf genommen werden. Die technischen Einrichtungen entsprechen im Ausland nicht immer dem deutschen Standard. Das gilt insbesondere für die Wasser- und Stromversorgung, Kühlschränke, Heizungsanlagen etc. Der Reisende wird darauf hingewiesen, daß es in bestimmten Ländern gelegentlich zu Störungen in der Strom- und Wasserversorgung kommen kann. Insoweit ist eine Minderung des Reisepreises durch den Kunden oder ein Schadensersatzanspruch des Kunden ausgeschlossen.
9. a) Soweit wir als (Reise-) Vermittler auftreten, beschränkt sich unsere Haftung wegen fehlerhafter Beratung maximal auf den vertragstypischen Schaden bzw. soweit der vertragstypische Schaden höher ist maximal auf die Höhe des Reisepreises.
b) Der Kunde erhält von uns zu keinem Zeitpunkt eine Beratung über medizinische Vorsorgemaßnahmen (insbesondere Vorsorgeimpfungen) für die Durchführung einer Reise. Wir weisen darauf hin, daß wir zur Durchführung einer derartigen Beratung nicht berechtigt sind. Dem Kunden wird daher bei Reisen außerhalb Mitteleuropas nahegelegt sich vorher mit seinem Hausarzt im Hinblick auf notwendige Vorsorgemaßnahmen (insbesondere Vorsorgeimpfungen) in Verbindung zu setzen.
10. Sämtliche der vorstehenden Haftungsbeschränkungen greifen nur dann ein, sofern der von uns verursachte und dem Kunden entstandenen Schaden nicht durch eine Betriebshaftpflichtversicherung von uns abgedeckt ist.
V. Mitwirkungspflicht des Kunden Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuell auftretende Schäden zu vermeiden oder zu minimieren. Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Mängel, entstehende Schäden unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterläßt der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so wird der Anspruch auf Minderung des Reisepreises ausgeschlossen. Darüber hinaus kann hierdurch ein dem Kunden zustehender Schadensersatzanspruch ganz oder teilweise ausgeschlossen werden.
VI. Beförderung Der Reiseveranstalter hat für die von ihm angebotene Reise zuverlässige Gesellschaften für die Beförderung ausgewählt. Insbesondere bei Direktflügen behält sich der Reiseveranstalter aus flug- und programmtechnischen Gründen Zwischenlandungen vor. Dem Veranstalter steht es frei, die Abfahrt und Abflugszeiten innerhalb eines Kalendertages zu verändern, sofern die Veränderung nicht mutwillig erfolgt und der Reisende von der Änderung unverzüglich informiert wird. Bei bestimmten Flugreisen ist gegen Zahlung einer Gebühr eine Sitzplatzreservierung möglich. Die Kosten für die Reservierung sind bei den einzelnen Veranstaltern unterschiedlich und richten sich nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters. Für Flugreisen gelten in der Regel Gepäckbeschränkungen, die von der Fluggesellschaft vorgegeben werden. In diesen Fällen kann, gegebenenfalls gegen Aufpreis, nach Voranmeldung bei der jeweiligen Fluggesellschaft Sondergepäck (Sportausrüstung, Rollstühle, etc.) befördert werden. Die Beförderungspreise sind bei der Fluggesellschaft zu erfragen, die für die Organisationsabwicklung der Beförderung sowie Inkasso des Preises allein verantwortlich ist. Der Transport des Sondergepäcks vom Zielflughafen zum Hotel und zurück ist ausschließlich Sache des Gastes. Ferner ist der Gast auch verpflichtet, sich über die Gepäckbeschränkungen vor Abreise bei der Fluggesellschaft zu informieren. Geld, Wertgegenstände, technische Geräte und Medikamente im aufgegebenen Gepäck gehen auf Risiko des Gastes. VII. Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschriften Der Kunde ist für die Einhaltung von Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschriften des jeweiligen Reiselandes selbst verantwortlich. Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung in Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, daß der Reiseveranstalter die Verzögerung zu vertreten hat. Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind.

§ 4 poserbus Hollfeld als Reisevermittler

Treten wir lediglich als Vermittler der Reiseleistung zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter auf, so gelten die nachfolgenden Bestimmungen und die Bestimmungen des Reiseveranstalters:
1. Als Vermittler übernehmen wir keine Haftung oder Gewährleistung für die vom Reiseveranstalter zu erbringende Reiseleistung. Dies gilt sowohl für die tatsächliche Ausführung der Reiseleistung, als auch für die im Prospekt bzw. in der Reisebestätigung angekündigten Umfang der Reiseleistung.
2. Wir haften für Beratungsfehler im Rahmen der Vermittlung des Reisevertrages, für Auswahl des Reiseveranstalters, Weiterleitung von Informationen oder Unterlagen für Verschulden unserer leitenden Angestellten oder einfachen Erfüllungsgehilfen nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden, sowie für fahrlässiges Verschulden, sofern der hierdurch entstehende Schaden durch eine Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt oder der Schaden durch Verletzung einer Kardinalspflicht begründet wird.
3. Sonderwünsche des Reisenden, die sich aus dem Prospekt des Reiseveranstalters nicht ergeben, werden von uns nur als unverbindlich an den Reiseveranstalter weitergegeben. Diese werden nur Vertragsbestandteil, sofern sie in der schriftlichen Reisebestätigung ausdrücklich aufgeführt werden. Für diese haftet lediglich der Reiseveranstalter.

§ 5 Schlußbestimmungen

I. Erfüllungsort/Gerichtsstand
1. Erfüllungsort für unsere Vermittlungsleistung ist unser Firmensitz - Hollfeld -.
2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem zugrundeliegenden Vertragsverhältnis ist Bayreuth, soweit der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dasselbe gilt, wenn der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.
II. Salvatorische Klausel Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Vertragsbedingungen unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und der Vertrag insgesamt nicht berührt. In diesem Fall sind die Vertragspartner verpflichtet, eine Bestimmung zu vereinbaren, die der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.

Schmetterling Reisen Poser
Bahnhofstraße 12 b
D-96142
Hollfeld
Deutschland

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