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Allgemeine Geschäftbedingungen der Firma Schmetterling Reisen
Poser, Hollfeld
§ 1 Geltung der allgemeinen Geschäftsdingungen der Fa. Schmetterling
Reisen
I. Vertragsabschluß/Einbeziehung der allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. a) Für alle Angebote, Vertragsvereinbarungen, Auftragserteilungen
und Vertragsvermittlungen unseres Hauses gelten unsere allgemeinen Vertragsbedingungen
(Geschäftbedingungen), die in unseren Geschäftsräumen ausliegen und
die jedem Angebot, jeder Vertragsvereinbarung und Vertragsvermittlung
beigefügt werden. Sollten in einem Ausnahmefall unsere allgemeinen Vertragsbedingungen
bei Vertragsschluß nicht beigefügt sein, ist das Fehlen der allgemeinen
Vertragsbedingungen unmittelbar gegenüber unserem Haus zu rügen. In diesem
Fall erhält der Kunde sofort ein Exemplar der allgemeinen Vertragsbedingungen.
Soweit wir für die vertragliche Leistung insgesamt oder teilweise nicht
als Veranstalter tätig werden, können neben unseren allgemeinen Vertragsbedingungen
zudem auch die allgemeinen Vertragsbedingungen des jeweiligen Veranstalters
Gegenstand der Vertragsvereinbarung sein.
b) Unsere allgemeinen Vertragsbedingungen gelten als Vertragsbestandteil,
sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist oder der Kunde unmittelbar
im Rahmen der Auftragserteilung der Einbeziehung der allgemeinen Vertragsbedingungen
widerspricht.
c) Abweichende Vereinbarungen, Abreden und Zusicherungen jeder Art bedürfen
zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt für den Verzicht auf
das Schriftformerfordernis.
d) Entgegenstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich
widersprochen.
2. a) Angebote des Reiseveranstalters oder unseres Hauses gegenüber dem
Kunden sind unverbindlich und stellen lediglich eine Aufforderung an den
Kunden dar, selbst ein Angebot gegenüber unserem Haus bzw. dem Reiseveranstalter
zu unterbreiten.
b) Die Annahme des Angebotes des Kunden muß durch uns oder den Reiseveranstalter
erklärt werden. Der Inhalt der vertraglichen Vereinbarung wird durch uns
oder den Reiseveranstalter schriftlich in Form einer Reisebestätigung
fixiert.
c) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von der vertraglichen Vereinbarung
ab, so hat der Kunde der Reisebestätigung unverzüglich zu widersprechen.
3. Gibt der Kunde für sich und/oder für einen Dritten ein Angebot zum
Abschluß eines Reisevertrages oder eines sonstigen Vertrages ab, so versichert
er für den Vertragsabschluß und damit auch für die Entgegennahme der Annahme
des Vertrages vertretungsbefugt zu sein.
§ 2 Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Geltung der allgemeinen Vertragsbedingungen
Die nachfolgenden allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für alle mit
uns als Reiseveranstalter oder über uns als (Reise-) Vermittler abgeschlossenen
Verträge.
II. Zurückbehaltungsrecht/Aufrechnung Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes
und die Aufrechnung mit Gegenforderungen durch unseren Kunden ist ausgeschlossen,
sofern es sich bei der Forderung des Kunden nicht um eine gegen uns rechtskräftig
festgestellte oder von uns ausdrücklich anerkannte Forderung handelt.
III. Zahlungsbedingungen
1. Mit Vertragsabschluß wird zwischen uns und dem Vertragspartner die
Fälligkeit des Reisepreises vereinbart. Unmittelbar mit Abschluß des Vertrages
wird eine Anzahlung von 10 % des Reisepreises, maximal jedoch € 260,00
pro Reiseteilnehmer zur Zahlung fällig. Nach Leistung der Anzahlung erhält
der Kunde einen Sicherungsschein für seine Reise, sofern ein Sicherungsschein
für die Reise gesetzlich vorgeschrieben ist. Der verbleibende Reisepreis
wird dann zu dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt zur Zahlung fällig.
2. Bis zur vollständigen Bezahlung des vertraglich vereinbarten Reisepreises
sind wir berechtigt, die gesamten Reiseunterlagen (Flugtickets, Hotelreservierungen,
Transferbestätigungen, etc.) zurückzuhalten. Der Kunde ist mit der Zahlung
des Reisepreises nach Übersendung des Sicherungsscheines zur Vorleistung
verpflichtet.
3. Bei Überschreitung des vertraglich vereinbarten Fälligkeitsdatums sind
wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz
der deutschen Bundesbank, ab 01.01.2002 des entsprechenden Zinssatzes
der europäischen Zentralbank, mindestens jedoch 6 % Zinsen p. a. zu verlangen.
4. Stellt sich nach Vertragsschluß heraus, daß der Kunde bereits die eidesstattliche
Versicherung abgegeben hat, Antrag auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung
gegen ihn gestellt wurde, er für sich oder ein Dritter gegen ihn Insolvenzantrag
gestellt hat, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
IV. Umbuchungskosten Werden auf Wunsch des Kunden nach Buchung der Reise
Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des
Reiseantritts, der Unterkunft, der beteiligten Personen (sei es auch nur
in Form von Namensänderungen oder von persönlichen Angaben) vorgenommen
(Umbuchung) sind wir berechtigt, die uns durch die Umbuchung entstandenen
Kosten zuzüglich einem eigenen Verwaltungsaufschlag von 20 % dieser Verwaltungskosten
unter Vorlage des entsprechenden Umbuchungskostenbeleges zu berechnen.
Ohne Nachweis der uns entstandenen Umbuchungskosten sind wir berechtigt,
für jede Umbuchung pauschal 30,00 EUR Umbuchungskosten pro Person zu verlangen.
V. Vorzeitige Beendigung der Reise/Nichtinanspruchnahme von Leistungen:
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen in Folge vorzeitiger Rückreise
oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so werden wir
uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen
bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche
Leistungen handelt, oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche
Bestimmungen entgegenstehen. Ein unmittelbarer Erstattungsanspruch gegen
uns steht dem Kunden erst dann zu, wenn wir die Erstattung von den jeweiligen
Leistungsträgern erhalten haben. Wir sind verpflichtet, dem Kunden die
Erstattung unmittelbar nach Eingang bei uns zur Kenntnis zu geben. Von
diesem Erstattungsanspruch sind wir berechtigt, einen pauschalen Abzug
in Höhe von 30,00 EUR pro Buchungsvorgang vorzunehmen. Der Kunde selbst
hat bevor uns eine Erstattung zugeflossen ist lediglich Anspruch auf Abtretung
der Erstattungsansprüche des Reiseveranstalters gegenüber den einzelnen
Leistungsträgern bzw. unseres Anspruches gegen den Reiseveranstalter.
VI. Rücktritt/Kündigung durch uns:
1. Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag
zurücktreten:
a) bis 2 Wochen vor Reiseantritt, bei Nichterreichung einer ausgeschriebenen
oder behördlichen festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung
(Prospekt bzw. Reisebestätigung) für die entsprechende Reise auf eine
Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall sind wir verpflichtet,
den Kunden unverzüglich nach Kenntnis vom Eintritt der Voraussetzungen
für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und
ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält
den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurückbezahlt.
b) bis 4 Wochen vor Reiseantritt, wenn die Durchführung der Reise nach
Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den Reiseveranstalter deshalb nicht
zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist,
daß die dem Reiseveranstalter im Fall der Durchführung der Reise entstehenden
Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf
diese Reise, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht steht dem Reiseveranstalter
in diesem Fall nur dann zu, wenn er die dazu führenden Umstände nicht
zu vertreten hat. In diesem Fall erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis
unverzüglich zurück.
2. Die Kündigungsmöglichkeit für den Reiseveranstalter als auch für den
Kunden nach § 651 j) Abs. 1 BGB bleibt unberührt.
§ 3 poserbus Hollfeld als Reiseveranstalter
I. Leistungsbeschreibungen
1. Unsere Leistungsbeschreibung ergibt sich aus unserem Prospekt bzw.
unserem Angebot und der Reisebestätigung. Weitergehende Leistungen sind
von uns nicht geschuldet. Der Prospekt / bzw. das Angebot gibt grundsätzlich
unsere Reiseleistung zum Zeitpunkt des Erscheinens des Prospektes wieder.
Werden uns nach Erscheinen des Prospektes bzw. der Übergabe des Angebotes
an den Kunden und vor Beginn der Reise Änderungen der Reiseleistung im
Hinblick zu den Prospektangaben bekannt, sind wir verpflichtet, diese
dem Kunden unverzüglich vor Beginn der Reise mitzuteilen.
2. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten
Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluß notwendig werden und
die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur
gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen die Gesamtleistung
der gebuchten Reise nicht wesentlich beeinträchtigen. Es bleibt uns vorbehalten,
den Ablauf der Reise zu verändern, sofern hierdurch die Gesamtheit der
zu erbringenden Reiseleistung nicht beeinträchtigt wird.
3. Bei allen Fällen höherer Gewalt, insbesondere Krieg, Naturkatastrophen
und behördlichen Anordnungen, die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Reisevertrages
noch nicht gegeben waren, sind wir berechtigt, einzelne Reiseleistungen
entfallen bzw. durch gleichwertige Leistungen zu ersetzen, soweit eine
derartige Änderung sachdienlich ist. Sollten wir hierdurch Aufwendungen
ersparen, wird diese ersparte Aufwendung dem Kunden vergütet.
4. Wir sind berechtigt, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten
Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für
bestimmte Leistungen, wie Hafen- und Flughafengebühren oder bei einer
Änderung der für die Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern,
wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis
auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluß und dem vereinbarten Reisetermin
mehr als 4 Monate liegen. Sofern der Kunde der Auffassung ist, daß die
von uns vorgenommene Preisanpassung dem Preis Erhöhungen, die ursächlich
für die Preisanpassung waren, außer Verhältnis stehen, so trägt er hierfür
die Beweislast. In diesem Fall sind wir berechtigt, dem Kunden die in
Ziffer IV. vereinbarten Stornierungskosten aufzuerlegen.
5. Für den Fall einer Preisanpassung gemäß Ziffer 4. sind wir verpflichtet,
dem Kunden spätestens innerhalb von 21 Tagen nach Kenntnis der Preisänderungen,
die zu einer Preisanpassung führen, in Kenntnis zu setzen. Bei Preiserhöhungen
um mehr als 5 % oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen
Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag
zurückzutreten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach unserer Erklärung
über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung gegenüber uns geltend
zu machen.
II. Rücktritt vom Reisevertrag/Umbuchung/Ersatzpersonen:
1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. Der Kunde trägt
den Nachweis für den wirksam erklärten Rücktritt.
2. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, so verlieren wir den Anspruch auf
den vereinbarten Reisepreis. Wir sind jedoch berechtigt, eine angemessene
Entschädigung für den Rücktritt vom Reisevertrag zu verlangen. Die Höhe
der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes
der von uns ersparten Aufwendungen sowie dessen, was er durch anderweitige
Verwendungen der Reiseleistung erwerben kann.
3. Wir sind jedoch auch berechtigt, abweichend von 2. einen pauschalierten
Prozentsatz des Reisepreises als Stornierungskosten wie folgt zu verlangen:
bis 30 Tage vor Reiseantritt 15 % vom Reisepreis, mindestens EUR 30,00
vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 20 % vom Reisepreis
vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 30 % vom Reisepreis
vom 14. bis 08. Tag vor Reiseantritt 50 % vom Reisepreis
ab 07. Tag vor Reiseantritt 75 % vom Reisepreis
Nichtantritt der Reise 100 % vom Reisepreis
Dem Reisenden bliebt in diesem Fall nachgelassen, uns nachzuweisen, daß
die uns durch die Stornierung entstandenen Kosten tatsächlich geringer
sind als die vorstehenden pauschalierten Stornierungskosten.
4. Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, daß statt seiner ein
Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Wir
können dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen
Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften
oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den
Vertrag ein, so haften er und der Kunde uns als Gesamtschuldner für den
Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
Wir sind berechtigt, Mehrkosten für den Eintritt eines Dritten in den
Reisevertrag detailliert unter Nachweis geltend zu machen. Ferner sind
wir berechtigt, diese Mehrkosten pauschaliert mit 5 % des Reisepreises,
mindestens jedoch von 30,00 EUR, geltend zu machen.
III. Gewährleistung/Abhilfe:
Dem Kunden stehenden die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zu. Der
Kunde ist verpflichtet, Mängel dem Reiseveranstalter gegenüber anzuzeigen
und Abhilfe zu verlangen. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern,
wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Reiseveranstalter
kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, daß er eine gleichwertige Ersatzleistung
innerhalb zumutbarer Zeit erbringt. Auf die Ausschlußfrist des § 651 Abs.
1 BGB wird hingewiesen.
IV. Beschränkung der Haftung:
1. Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, - gleich
aus welchem Rechtsgrund - die nicht Körperschäden sind, ist auf den 3-fachen
Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
herbeigeführt wird oder
b) soweit der Reiseveranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden
allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich
ist.
2. Für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Reiseveranstalter
aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruhen, haftet der Reiseveranstalter bei Personenschäden bis 75.000,00
EUR je Kunde und Reise. Die Haftungsbeschränkung für Sachschäden beträgt
je Kunde und Reise 4.000,00 EUR. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang
im eigenen Interesse der Abschluß einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung
empfohlen.
3. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang
mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.
B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die in
der Reiseausschreibung auch ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet
oder vom Kunden während der Reise gebucht bzw. gegenüber Dritten in Auftrag
gegeben werden. Insofern muß sich der Kunde unmittelbar an den jeweiligen
Leistungsträger halten.
4. Ein Schadensersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit
beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen
oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, für die von einem
Leistungsträger zu erbringenden Leistungen ein Anspruch auf Schadensersatz
nur unter bestimmten Voraussetzungen oder unter bestimmten Beschränkungen
geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen
ist.
5. Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers
zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen Luftverkehrsgesetzes
in Verbindung mit dem internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag,
Guadalajara und Montrealer Vereinbarung (nur die Flüge nach USA und Kanada).
Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers
für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen und
Gepäck. Sofern der Reiseveranstalter in anderen Fällen Leistungsträger
ist, haftet er nach den für diese geltenden Bestimmungen.
6. Kommt dem Reiseveranstalter bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen
Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des
Handelsgesetzbuches und des Binnenschiffahrtsgesetzes.
7. Die Beförderung erfolgt aufgrund Lage der Bedingungen des jeweiligen
Beförderungsunternehmens, die auf Wunsch des Reisenden diese vom Reiseveranstalter
zugänglich übermittelt werden. Insofern gelten neben den Bedingungen des
Reiseveranstalters diejenigen des Beförderungsunternehmens. Für die Luftbeförderung
gelten neben den vorstehenden Bedingungen, den Bedingungen des Reiseveranstalters
und des Beförderungsunternehmens die Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes
bzw. dem internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara,
dem Zusatzabkommen für Flüge von und nach den USA und Kanada sowie weitere
gesetzliche Bestimmungen. Das Warschauer Abkommen und die Zusatzabkommen
für den USA- und Kanadaverkehr beschränken in der Regel die Haftung des
Luftfahrtführers für den Tod oder Körperverletzung sowie für Verlust und
Beschädigung von Gepäck. Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung eines
vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen
des Handelsgesetzbuches und des Binnenschiffahrtsgesetzes.
8. Mit Reisen in Reisegebieten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
sind zum Teil Gefahren verbunden, die es in der Bundesrepublik Deutschland
nicht gibt, die vom Reisenden selbstverantwortlich in Kauf genommen werden.
Die technischen Einrichtungen entsprechen im Ausland nicht immer dem deutschen
Standard. Das gilt insbesondere für die Wasser- und Stromversorgung, Kühlschränke,
Heizungsanlagen etc. Der Reisende wird darauf hingewiesen, daß es in bestimmten
Ländern gelegentlich zu Störungen in der Strom- und Wasserversorgung kommen
kann. Insoweit ist eine Minderung des Reisepreises durch den Kunden oder
ein Schadensersatzanspruch des Kunden ausgeschlossen.
9. a) Soweit wir als (Reise-) Vermittler auftreten, beschränkt sich unsere
Haftung wegen fehlerhafter Beratung maximal auf den vertragstypischen
Schaden bzw. soweit der vertragstypische Schaden höher ist maximal auf
die Höhe des Reisepreises.
b) Der Kunde erhält von uns zu keinem Zeitpunkt eine Beratung über medizinische
Vorsorgemaßnahmen (insbesondere Vorsorgeimpfungen) für die Durchführung
einer Reise. Wir weisen darauf hin, daß wir zur Durchführung einer derartigen
Beratung nicht berechtigt sind. Dem Kunden wird daher bei Reisen außerhalb
Mitteleuropas nahegelegt sich vorher mit seinem Hausarzt im Hinblick auf
notwendige Vorsorgemaßnahmen (insbesondere Vorsorgeimpfungen) in Verbindung
zu setzen.
10. Sämtliche der vorstehenden Haftungsbeschränkungen greifen nur dann
ein, sofern der von uns verursachte und dem Kunden entstandenen Schaden
nicht durch eine Betriebshaftpflichtversicherung von uns abgedeckt ist.
V. Mitwirkungspflicht des Kunden Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden
Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken,
eventuell auftretende Schäden zu vermeiden oder zu minimieren. Der Kunde
ist verpflichtet, auftretende Mängel, entstehende Schäden unverzüglich
der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt,
für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterläßt der Kunde schuldhaft,
einen Mangel anzuzeigen, so wird der Anspruch auf Minderung des Reisepreises
ausgeschlossen. Darüber hinaus kann hierdurch ein dem Kunden zustehender
Schadensersatzanspruch ganz oder teilweise ausgeschlossen werden.
VI. Beförderung Der Reiseveranstalter hat für die von ihm angebotene Reise
zuverlässige Gesellschaften für die Beförderung ausgewählt. Insbesondere
bei Direktflügen behält sich der Reiseveranstalter aus flug- und programmtechnischen
Gründen Zwischenlandungen vor. Dem Veranstalter steht es frei, die Abfahrt
und Abflugszeiten innerhalb eines Kalendertages zu verändern, sofern die
Veränderung nicht mutwillig erfolgt und der Reisende von der Änderung
unverzüglich informiert wird. Bei bestimmten Flugreisen ist gegen Zahlung
einer Gebühr eine Sitzplatzreservierung möglich. Die Kosten für die Reservierung
sind bei den einzelnen Veranstaltern unterschiedlich und richten sich
nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters.
Für Flugreisen gelten in der Regel Gepäckbeschränkungen, die von der Fluggesellschaft
vorgegeben werden. In diesen Fällen kann, gegebenenfalls gegen Aufpreis,
nach Voranmeldung bei der jeweiligen Fluggesellschaft Sondergepäck (Sportausrüstung,
Rollstühle, etc.) befördert werden. Die Beförderungspreise sind bei der
Fluggesellschaft zu erfragen, die für die Organisationsabwicklung der
Beförderung sowie Inkasso des Preises allein verantwortlich ist. Der Transport
des Sondergepäcks vom Zielflughafen zum Hotel und zurück ist ausschließlich
Sache des Gastes. Ferner ist der Gast auch verpflichtet, sich über die
Gepäckbeschränkungen vor Abreise bei der Fluggesellschaft zu informieren.
Geld, Wertgegenstände, technische Geräte und Medikamente im aufgegebenen
Gepäck gehen auf Risiko des Gastes. VII. Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Der Kunde ist für die Einhaltung von Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
des jeweiligen Reiselandes selbst verantwortlich. Der Reiseveranstalter
haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung in Zugang notwendiger Visa
durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde den Reiseveranstalter
mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, daß der Reiseveranstalter
die Verzögerung zu vertreten hat. Der Kunde ist für die Einhaltung aller
für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich.
Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus
der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten,
ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation
des Reiseveranstalters bedingt sind.
§ 4 poserbus Hollfeld als Reisevermittler
Treten wir lediglich als Vermittler der Reiseleistung zwischen dem Kunden
und dem Reiseveranstalter auf, so gelten die nachfolgenden Bestimmungen
und die Bestimmungen des Reiseveranstalters:
1. Als Vermittler übernehmen wir keine Haftung oder Gewährleistung für
die vom Reiseveranstalter zu erbringende Reiseleistung. Dies gilt sowohl
für die tatsächliche Ausführung der Reiseleistung, als auch für die im
Prospekt bzw. in der Reisebestätigung angekündigten Umfang der Reiseleistung.
2. Wir haften für Beratungsfehler im Rahmen der Vermittlung des Reisevertrages,
für Auswahl des Reiseveranstalters, Weiterleitung von Informationen oder
Unterlagen für Verschulden unserer leitenden Angestellten oder einfachen
Erfüllungsgehilfen nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden,
sowie für fahrlässiges Verschulden, sofern der hierdurch entstehende Schaden
durch eine Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt oder der Schaden
durch Verletzung einer Kardinalspflicht begründet wird.
3. Sonderwünsche des Reisenden, die sich aus dem Prospekt des Reiseveranstalters
nicht ergeben, werden von uns nur als unverbindlich an den Reiseveranstalter
weitergegeben. Diese werden nur Vertragsbestandteil, sofern sie in der
schriftlichen Reisebestätigung ausdrücklich aufgeführt werden. Für diese
haftet lediglich der Reiseveranstalter.
§ 5 Schlußbestimmungen
I. Erfüllungsort/Gerichtsstand
1. Erfüllungsort für unsere Vermittlungsleistung ist unser Firmensitz
- Hollfeld -.
2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem zugrundeliegenden Vertragsverhältnis
ist Bayreuth, soweit der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person
des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen
ist. Dasselbe gilt, wenn der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand
in der Bundesrepublik Deutschland hat.
II. Salvatorische Klausel Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser
allgemeinen Vertragsbedingungen unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen und der Vertrag insgesamt nicht berührt. In diesem
Fall sind die Vertragspartner verpflichtet, eine Bestimmung zu vereinbaren,
die der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten
kommt.
Schmetterling Reisen Poser
Bahnhofstraße 12 b
D-96142
Hollfeld
Deutschland
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